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allerdings bringen Mediationsverfahren sowohl für
die Konfliktparteien wie für ihre
Anwälte eine Reihe von
Vorteilen:
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Selbstbestimmung und Planungssicherheit:
keine Entscheidung durch Dritte; die Parteien bestimmen selbst die
Mediatoren, Anfang und Ende, Inhalt und Ergebnis des
Mediationsverfahrens; vertrauliches, flexibles Verfahren (u.a.
abgestimmte Terminplanung);
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Angemessene Berücksichtigung der Standpunkte, Interessen und Ziele
der Parteien;
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Zukunftsorientierte Lösung bei der alle Seiten gewinnen können (sog.
win-win-Situation); Erzielung wirtschaftlich sinnvoller und
nachhaltiger Ergebnisse;
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Hohe Erfolgschancen: bei Durchführung eines fachgerechten
Mediationsverfahrens liegt die Einigungsquote i.d.R. bei 80-90%;
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Wenn gewünscht werden die geschäftlichen bzw.persönlichen Beziehungen
Wiederhergestellt / Erhalten.
Zeitersparnis
gegenüber
Gerichtsverfahren, insb. bei mehreren Instanzen;
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Reduzierung der (Rechtsverfolgungs-)Kosten, Schonung personeller und
betrieblicher Ressourcen, Vermeidung von Reibungsverlusten (z.B.
Abstellen von Mitarbeitern, interne und externe Besprechungen zur
Vorbereitung von Gerichtsverfahren;
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Vertraulichkeit, Bewahrung von Geschäftsgeheimnissen, keine Gefahr
der Rufschädigung und Imageverlusten, keine öffentlichen
Verhandlungen, keine Presse;
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nachhaltige Steigerung der persönlichen und betrieblichen
Produktivität durch die Erfahrung konstruktiver
Konfliktlösungsverfahren;
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Verringerung emotionaler Kosten in Streitverfahren, nachhaltige
Zufriedenheit mit Verlauf und Ergebnis des Mediationsverfahrens.
Mediation ist stets eine zusätzliche Option.
Zwar sollen gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden bzw. u.U.
bereits eingeleitete gerichtliche Verfahren während des
Mediationsverfahrens ruhen. Der Rechtsweg ist aber (danach) nicht
ausgeschlossen.
Auch für Rechtsanwälte
und andere Parteivertreter bieten Mediationsverfahren nachhaltige
Vorteile. Mediation ist schon deshalb keine konkurrierende Alternative
zur Parteivertretung, da in der Mediation keine Rechtsberatung
stattfindet. Darüber hinaus verstehen sich auch Anwälte zunehmend mehr
als begleitende Berater ihrer Mandanten in unternehmerischen und
persönlichen Entscheidungsprozessen und fördern über die rechtliche
gerade auch eine wirtschaftliche Betrachtungsweise der Konfliktlösung.
Durch die Initiierung von Mediationverfahren, die die wirtschaftlichen
und personellen Ressourcen ihrer Mandanten schonen, tragen Anwälte
nachhaltig zur Mandantenzufriedenheit bei.
Mediative Verfahren gehören mittlerweise zu den
Schlüsselkompetenzen von Anwälten, auch wenn sie selbst nicht als
allparteiliche Mediatoren auftreten. Um Mediation als neues
Betätigungsfeld entdecken zu können, bedarf es freilich mehr als eines
einwöchigen Schnellkurses, sondern einer fundierten
Mediationsausbildung, welche die Mitglieder des Vereind für Mediation
vorweisen können.
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